Medizinstudium - Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation
Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten, EU, EWR und der Schweiz
Gesetzliche Grundlage für die Ausübung des ärztlichen Berufs ist die Bundesärzteordnung (BÄO). Wer die Approbation erwerben will, muss nicht nur eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung vorweisen, sondern auch die persönlichen Voraussetzungen für diesen Beruf mitbringen.
Förderprogramme für die Ansiedlung von Ärzten im Dreiländereck der FühlZeitLand Region.
Brandenburg
Um die Ansiedlung von Ärzten in Regionen mit möglichen Versorgungsengpässen zu unterstützen, hat die Kassenärztliche Vereinigung zwei Förderprogramme aufgelegt: Mit dem Investitionskostenzuschuss und dem Sicherstellungszuschlag unterstützt die KV Ärzte, die in bestimmten Regionen eine Praxis übernehmen oder neu gründen mit bis zu 55.000 Euro. Auch für die Übernahme oder Neugründung einer Zweigpraxis sowie die Anstellung eines Arztes gibt es einen finanziellen Zuschuss.
Die Förderregionen werden jährlich vom Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen festgelegt.
Sachsen-Anhalt
Die KV bietet unter dem Motto »Wir verArzten Dich« verschiedene finanzielle Förderungen an. Studenten an jeder deutschen Hochschule, die bereit sind, später in unterversorgten Regionen in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, können ein monatliches Stipendium von bis zu 700 Euro (bzw. 800 Euro für Studierende der Klasse Allgemeinmedizin an der Uni Halle) erhalten. Für die Famulatur in allen Fachgebieten, das Blockpraktikum Allgemeinmedizin und das Wahltertial Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr werden Förderungen gezahlt, wenn die Praktika in Praxen in Sachsen-Anhalt absolviert werden. Im Rahmen der Weiterbildung werden im Bereich Allgemeinmedizin Förderungen über die bundesweit geltenden Förderbeträge hinaus gezahlt, wenn der Arzt nach der Facharztprüfung in Sachsen-Anhalt tätig wird. Auch in Vorbereitung der Niederlassung werden Seminare und Workshops angeboten. Zudem bietet die KV Zuschüsse bei Praxisübernahme und Neugründung (bis zu 60.000 Euro), für Nebenbetriebsstätten, Anstellungsverträge, Vertretungslösungen und Umzugskosten.
Sachsen
Für Abiturienten und Medizinstudierende mit dem Berufsziel Hausarzt gibt es zwei Stipendienprogramme: Im Modellprojekt »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen« werden jedes Jahr 20 Plätze im deutschsprachigen Medizinstudiengang der ungarischen Uni Pecs ausgeschrieben. Es richtet sich an Abiturienten, die Medizin studieren wollen. Die KV übernimmt die Studiengebühren und organisiert ein Patenprogramm mit sächsischen Hausärzten – die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich dafür, die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner in Sachsen zu absolvieren und danach mindestens fünf Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Ähnlich funktioniert das »Sächsische Hausarztstipendium« des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, das sich an Medizinstudierende im ersten Semester richtet: Sie bekommen monatlich 1.000 Euro Unterstützung, wenn sie sich zu jährlichen Hospitationen in sächsischen Hausarztpraxen bereiterklären und nach dem Allgemeinmedizinerabschluss mindestens sechs Jahre in Sachsen praktizieren. Wo im Freistaat schon heute Ärzte fehlen, also Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde, können Ärztinnen und Ärzte bis zu 100.000 Euro Förderung bekommen – die gibt es für eine Praxisneueröffnung oder -übernahme.
[Aus www.lass-dich-nieder.de]
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